AGBs Stadtführungen Sevilla
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stadtführungen und Reiseleitungen ab April 2022
§1 Vertragsabschluss:
- Buchungen können per Mail oder online getätigt werden. Mit dem Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zwischem dem Gast und Claudia E. Dobler zustande.
- Bei kurzfristig gebuchten Führungen, bei denen eine schriftliche Bestätigung nicht mehr möglich ist, gilt die mündliche Bestätigung als verbindlich.
- Die Buchungsbestätigung enthält den Termin (Datum und Uhrzeit) der Stadtführung, den Treffpunkt, die Gruppengröβe, die Sprache sowie den Preis der Stadtführung. Bis zum Erhalt der Buchungsbestätigung sind die Preisangaben unverbindlich.
- Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung erkennt der Gast die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
§2 Gruppengröβe und Kopfhörerpflicht:
- Die maximale Gruppengröβe bei Stadtrundgängen liegt bei 30 Personen.
- Die maximale Gruppengröβe bei Führungen in Monumenten bzw. Museen variert je nach Bauwerk oder Museum zwischen 14 und 30 Personen. Im Real Alcázar und der Kathedrale liegt das Maximum bei 30 Personen. Der Kunde informiert sich vor Buchung über die maximal zugelassene Besucherzahl pro Gruppe.
- Bei gröβeren Gruppen werden die Gäste in mehrere Gruppen aufgeteilt. Auf Wunsch des Kunden vermittelt Claudia E. Dobler einen kompetenten Kollegen /eine kompetente Kollegin mit offizieller Fremdenführerlizenz, der/die auf eigene Rechnung arbeitet.
- Ab 8 Gästen pro Gruppe ist in den meisten Gebäuden ein Kopfhörersystem Pflicht. Die Kopfhörer können gegen eine Gebühr von 1,50 € direkt bei Claudia E. Dobler dazugebucht werden.
§3 Stornierungsbedingungen:
- Eine Stornierung ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen 6-1Tage vor der geplanten Stadtführung sind 50% der Gesamtsumme fällig. Bei weniger als 24 Stunden wird die gesamte Summe fällig.
- Bei Nichterscheinen des Gastes ohne vorherige Stornierung und deren Rückbestätigung durch den Auftragnehmer wird eine Gebühr in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars erhoben.
- Im Krankheitsfall der Stadtführerin kann die gebuchte Führung storniert werden, falls von Claudia E. Dobler trotz intensiver Suche kein entsprechender Ersatz gefunden werden kann.
§4 Wartezeit und Ausfallgebühren
- Die Stadtführerin wartet am vereinbarten Treffpunkt maximal 20 Minuten über die vereinbarte Zeit hinaus, ohne dass die Verspätung per Telefon oder Textnachricht direkt gemeldet wurde. Nach Ablauf dieser Wartezeit und Nichterscheinen des Gastes gilt die Stadtführung als ungekündigt storniert, d.h. das Gesamthonorar wird fällig.
- Bei einer Verspätung durch den Gast hat dieser keinen Anspruch mehr auf die volle Leistungserbringung. Wenn die Verfügbarkeit der Stadtführerin es nicht erlaubt, die gelpante Führungsdauer einzuhalten, wird diese entsprechend der Verspätung reduziert. Der Vergütungsanspruch bleibt davon unbetroffen.
§5 Bezahlung und Erwerb von Eintrittskarten
- Die Bezahlung der Stadtführung erfolgt per Banküberweisung oder am Besuchstag mit Kreditkarte (Kartenlesegerät). Zur Rechnungsaustellung übermitteln Sie an Claudia E. Dobler folgende Daten: Vorname, Nachname, Anschrift, Ihre Personalausweisnummer, Reisepassnummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.). Die Bereitstellung der persönlichen Daten unterliegen dem europäischen Datenschutz.
- Der Gesamtbetrag wird 3 Tage vor der Veranstaltung fällig.
- Die Preise für die Stadtführungen enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Eintrittsgelder sind grundsätzlich nicht im Preis der Stadtführung inbegriffen, sondern müssen extra bezahlt werden.
- Kopfhörersets sind nicht im Preis der Stadtführung inbegriffen, sondern werden extra abgerechnet.
- Eintrittskarten für Real Alcázar und die Kathedrale erwerben Sie bitte eigenständig im Online- Vorverkauf. Die entsprechenden Links werden bei Buchung der Stadtführung übermittelt. Für den Erwerb der personalisierten Tickets benötigen Sie die Vornamen, Nachnamen, und Personalausweisnummer bzw. Reisepassnummer aller Gäste sowie das Geburtsdatum bei Gästen mit Anspruch auf Preisreduzierung.
- Gäste mit reduzierten Eintrittstickets führen am Besuchstag den angegebenen Lichtbildausweis zur Kontrollvorlage am entsprechenden Monument mit sich.
- Bei kurzfristigen Buchungen ist es möglich, dass keine Online-Tickets mehr verfügbar sind.
§6 Hinweis zur Durchführung von Führungen
- Die Teilnahme an der Führung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Auftraggeber gewährleisten, dass eine entsprechende Aufsichtsperson an der Führung teilnimmt. Sollten bei Kinder- und Jugendgruppen nicht mindestens eine entsprechende Aufsichtsperson während der Führung anwesend sein, kann die Stadtführerin die Durchführung des Service verweigern, wobei der Anspruch auf das Honorar der Stadtführung bestehen bleibt.
- Die Stadtführerin ist berechtigt die Führung abzubrechen, wenn die Durchführung unzumutbar wird (z.B. durch alkoholisierte Gäste). Dies berechtigt nicht zur Minderung des Führungsentgeltes.
- Der Gast hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn es aufgrund höherer Gewalt zu kurzfristigen Änderungen von Programmbestandteilen kommt oder ein Monument kurzfristig und ohne Voransage die Öffnungszeiten ändert.
- Die Gäste tragen keine Taschenmesser oder sonstige Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich. Im Real Alcázar wird am Eingang eine Sicherheitskontrolle durchgeführt. Gäste mit genannten Gegenständen haben keinen Zutritt zum Real Alcázar.
- Der Kunde/ die Kunden kleiden sich entsprechend den Vorschriften der Monumente: kein Eintritt mit Strandschuhen, Flip Flops oder barfuss (Real Alcázar und Kathedrale); bedeckte Schultern, keine Minishorts oder Miniröcke (Kathedrale). Kunden, welche die Kleiderordnung nicht einhalten, kann der Eintritt verwehrt werden.